• Zapfwellenanschlüsse müssen mir einem Sicherungsschild verdeckt sein.
• Es muss eine Starteinrichtung ohne Verwendung von losen Hilfsmitteln, wie Seilen oder Riemen, vorhanden sein.
• Wird der Motor mit einer Andrehkurbel gestartet, muss eine schleuder, sicherer Kurbelführung vorhanden sein.
• Heiße Teile, z.B. am Auspuff, müssen durch ein Gitter gegen großflächige Berührung gesichert sein.
• An triebradlosen Hacken muss das Hackwerkzeug zur Bedienungsperson hin eine vollwendige Abdeckung bis zu einer Arbeitsbreite von 600mm aufweisen.
• Bei Bodenfräsen und Triebradhacken muss zwangsläufig und konstruktiv sichergestellt sein,
• dass bei eingeschaltetem Rückwärtsgang das Fräsewerk nicht angetrieben werden kann.
• Triebradlose Motorhacken dürfen sich bei Rückwärtsfahrt mit nicht mehr als 3,5 km/h bewegen.
• Maschinen mit Rückwärtsgang müssen eine Leerlaufstellung haben.
• Notausschalter müssen direkt Griffbereit der Bedienungsperson liegen. Handgeführte Bodenarbeitungsmaschinen haben seit dem 1.1.1995 als zusätzliche Sicherungsmaßnahme eine Totschaltung.
• Eingebaute Bodenbearbeitungsgeräte müssen eine vollwendige Arbeitswerkzeugabdeckung aufweisen.
Folgende Bedienungsanleitungen gewährleisten einen gefahrenlosen Umgang mit handgeführten Bodenfräsen und Hacken:
• Beschädigte Hackwerkzeuge auswechseln.
• Gegebenenfalls Fremdkörper auf der zu bearbeiteten Fläche beseitigen.
• Hackwerkzeugabdeckung auf die vorgesehene Bearbeitungstiefe einstellen.
• Bei wenden der Maschine vorher die Hackwerkzeuge ausschalten.
• Reinigungs-, Wartungs- und Entstörungsarbeiten nur beim ausgeschalteten Motor durchführen.
• Motorstillstand abwarten.
• Gegebenenfalls Gehörschutz tragen.
• Beim betanken Einfülltrichter verwenden und nicht rauchen.
• Motor nur mit freien lauf lassen bzw. im Gewächshaus für gute Lüftung sorgen.
• Beim Transport von Bodenfräsen auf ordnungsgemäße Ladungssicheru
